In Deutschland hängt das davon ab, wo man wohnt, da die konkrete Regelung auf lokaler Ebene von der Kommune oder Stadt festgelegt wird. Eine Anmeldung ist prinzipiell immer notwendig, wobei es sich dabei um einen kostenlosen, rein formalen Akt handelt, mancherorts wird auch eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Komplizierter wird es, wenn man den Brunnen nicht nur zum Gießen im Garten, sondern zur Brauchwassergewinnung fürs Haus oder sogar zur Trinkwassergewinnung plant. In diesen Fällen ist zusätzlich das Gesundheitsamt zuständig und wesentlich höhere Anforderungen zu erfüllen.

In Österreich muss ein Brunnen prinzipiell nicht angemeldet werden, wenn er auf eigenem Grund und Boden realisiert wird und die Wasserentnahme in einem angemessenen Verhältnis stattfindet.

In der Schweiz ist das Grundwasser Angelegenheit des Kantons und das Amt für Wasser und Abfall zuständig. Zum Brunnenbau benötigt es eine Konzession, deren Kosten sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.